Beschäftigungsstatus: SILICON hält sich an alle geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften und beschäftigt oder beauftragt nur Arbeitnehmer bzw. Dienstleister, die rechtlich befugt sind, die von ihnen ausgeübte Arbeit zu verrichten.
Wir behandeln einander mit Respekt: Wir behandeln unsere Angestellten, Freiberufler und Menschen, mit denen wir eine Geschäftsbeziehung unterhalten, mit Würde und Respekt vor ihren Menschenrechten, wie sie in internationalen Standards formuliert sind.
Verhinderung von Kinderarbeit: Wir beschäftigen nur Arbeitnehmer, die das geltende gesetzliche Mindestalter haben.
Verhinderung von Zwangsarbeit: Alle für SILICON geleisteten Arbeiten sind freiwillig und wir setzen keine Form von Sklaverei, Zwangsarbeit, Arbeitsverpflichtung oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit ein. Wir verlangen von unseren Mitarbeitern keine „Kautionen“, Identitäts- oder Reisedokumente als Bedingung für die Beschäftigung.